FILMEDITORIN
AGB
VERSICHERUNG
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den/die Editor/in ausreichend zu versichern.
AUSFALLGAGE
Kann der/die Editor/in durch eine Absage oder Verschiebung seine Arbeitsleistung nicht erbringen, übernehmen die Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten und zahlt ein Ausfallhonorar wie folgt:
7 Tage vor dem ersten Arbeitstag werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.
4 Tage vor dem ersten Arbeitstag werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
Ab dem ersten Arbeitstag werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
VERSCHIEBUNG
Kann der/die Editor/in den Arbeitszeitraum neu verbuchen, wird dieses Honorar von der Ausfallgage abgezogen.
Sollte der/die Editor/in auch im neuem Zeitraum zur Verfügung stehen, kann eine außerordentliche Einigung überden abgesagten Zeitraum getroffen werden. In einem solchen Fall beträgt die beträgt die Ausfallgage jedochmindesten 30% des Ursprungshonorars.
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REISE
Die Reiseorganisation inkl. Buchung, Koordination und notwendiger Reiseunterlagen obliegt der Verantwortung des Auftraggebers. Sämtliche Reisekosten werden von den Auftraggebern übernommen inkl. Kost, Logis, schnellstmöglicher Internetzugang und Spesen.
RECHTEÜBERTRAGUNG
Die Auftraggeber übertragen dem/der Editor/in, wenn nicht anders vereinbart, alle erforderlichen Rechte das Werk zum Zwecke der Eigendarstellung nutzen und bearbeiten zu dürfen (als einzelnes Werk, sowie als Showreel). DieVeröffentlichung schließt insbesondere die eigene Webseite, social media Plattformen, wie z.B. Youtube, Instagram, Facebook und Vimeo ein. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen den/die Editorin von sämtlichen Nutzungsrechtsverletzungen freizustellen.
Mit Unterzeichnung der Buchungsbestätigung wird diese akzeptiert. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.